Unser Abkürzungsverzeichnis für Immobilienanzeigen
Immobilieninseraten müssen Angaben aus dem Energieausweis enthalten. Dies regelt der § 16a der EnEV 2014 Dies sind: • Art des Ausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert) • Baujahr des Gebäudes • Energieeffizienzklasse • Endenergieverbrauch/-bedarf (je nach Art des Ausweises) • primärer Heizträger Wenn für das Inserat nicht viel platz ist z.B. auf A4 Anzeige Aushängen…